Ulm News, 18.11.2010 12:30
Verstöße gegen das Personenbeförderungsgesetz
Bereits am Dienstagnachmittag wurde bei der Kontrolle eines Linienbusses festgestellt, daß die Firma eine Reihe von Vorschriften zur Abwicklung von Personentransporten im Linienverkehr nicht beachtet hat.
Die Firma fuhr nicht genehmigte Haltestellen an, wies falsche Fahrpreise aus und mißachtete ein Bedienungsverbot.
Die Firma, die Filialen in Deutschland unterhält wird zur Anzeige gebracht und muß mit einem Bußgeld in Höhe von 1500.- Euro rechnen.
Der angehaltene Omnibus konnte seine Fahrt dann fortsetzen, um die angetroffenen Fahrgäste wenigstens ans Ziel zu bringen.
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