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Ulm News, 20.02.2011 15:00

20. February 2011 von Thomas Kießling
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Zensus-Interviewer gesucht


Nach 24 Jahren findet in diesem Jahr erstmals wieder eine Volkszählung in Deutschland statt. Teil des registergestützten Zensus 2011 ist die Haushaltsstichprobe. Die Bewohner der Haushalte, die nach einem statistischen Zufallsverfahren ausgewählt wurden, werden von so genannten Erhebungsbeauftragten (Interviewern) befragt. Es besteht eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Interviewer werden derzeit gesucht. Wir sprachen dazu mit Monika Birzele, der Leiterin der Zensus-Erhebungsstelle im Landratsamt Neu-Ulm.

 Frage: Welche Aufgaben hat ein Interviewer/eine Interviewerin?

Birzele: Interviewer müssen mit den Haushalten schriftlich einen Interviewtermin vereinbaren. Bei der Haushaltebefragung selbst geht der Interviewer mit den im jeweiligen Haushalt wohnenden Personen den Zensus-Fragebogen durch und füllt diesen aus. Schließlich gibt der Interviewer die fertig ausgefüllten Fragebögen bei uns in der Erhebungsstelle ab. Die Interviewer werden in ihre Aufgaben eingewiesen. Die Schulung wird im April im Landratsamt sein, der genaue Termin steht noch nicht fest.

 Frage: Wo und wann werden die Interviewer eingesetzt?

Birzele: Wir sind bestrebt, sie wohnortnah einzusetzen. Haupteinsatzzeit ist von Anfang Mai bis Ende Juli dieses Jahres. Für weitere Aufgaben zur Klärung von Unstimmigkeiten wird ein Teil der Interviewer auch noch im vierten Quartal 2011 und im ersten Quartal 2012 benötigt.

 Frage: Wie viele Menschen werden denn im Landkreis Neu-Ulm befragt?

Birzele: Ungefähr 20.000 in privaten Haushalten. Dazu kommen rund 1.600 in so genannten Sonderbereichen, wozu zum Beispiel Seniorenheime, Behindertenwohnheime, Krankenhäuser, Jugendheime oder auch Klöster gehören.

 Frage:  Wie viele Interviewer werden für die Haushaltebefragung im Landkreis benötigt?

Birzele: Ungefähr 260. Vielleicht auch etwas weniger, das kommt darauf an, wie viele Einwohner die Interviewer zu befragen in der Lage sind.

 Frage: Von welcher Größenordnung gehen Sie denn im Normalfall aus?

Birzele: Nach den Erfahrungen beim Bayerischen Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung schafft es ein Interviewer, durchschnittlich 50 Haushalte, also etwa 100 Personen, zu befragen.

 Frage: Wie lange wird es für gewöhnlich dauern, bis der Fragebogen komplett ausgefüllt ist?

Birzele: Ich schätze, etwa eine Viertelstunde.

 Frage: Auf wie viele und welche Fragen müssen sich die ausgewählten Landkreisbewohner einstellen?

Birzele: Der Zensus-Fragebogen umfasst auf zehn Seiten 46 Fragen, die sich hauptsächlich um die Themen Staatsangehörigkeit, Religionszugehörigkeit, Familienstand, Migration, Bildungs- und Ausbildungsgrad und Berufstätigkeit drehen.

 Frage: Wozu werden diese Angaben gebraucht?

Birzele: Der Zensus dient dazu, die genaue Einwohnerzahl und die Haushaltsstrukturen in Deutschland festzustellen. Die Ergebnisse ermöglichen eine bessere Planung der kommunalen Infrastruktur, also beispielsweise von Schulen, Kindergärten, Krankenhäusern oder Seniorenheimen. Die Einwohnerzahlen sind wichtige Größen etwa für die Berechnung des Finanzausgleichs zwischen den Bundesländern, die Einteilung von Wahlkreisen und die Klassifizierung in strukturstarke oder strukturschwache Regionen, wonach sich dann die praktische Strukturpolitik richtet.

 Frage: Ist der gesetzliche Datenschutz beim Zensus 2011 gewährleistet?

Birzele: Alle Mitarbeiter der Erhebungsstelle und die Interviewer haben die Zensus-Daten streng vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet.  

 Frage: Wie viel können die Interviewer verdienen?

Birzele: Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. Die Interviewer bekommen dafür eine Aufwandsentschädigung von 7 Euro je erfolgreich geführtem Interview. Bei einem Vier-Personen-Haushalt macht das also 28 Euro. Zusätzlich erhält der Interviewer die Fahrtkosten nach dem Bayerischen Reisekostengesetz (in der Regel 35 Cent pro gefahrenen Kilometer mit dem Pkw) erstattet sowie eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro für die Teilnahme an der Schulung.

 Frage: Welche Voraussetzungen muss ein Interviewer erfüllen?

Birzele: Sie oder er muss volljährig, zuverlässig, verschwiegen, kommunikationsfähig sein, gute Deutsch- und gegebenenfalls Fremdsprachenkenntnisse mitbringen und Organisationstalent besitzen.

 Frage: Wie und wo kann sich bewerben, wer Interviewer werden möchte?

Birzele: Am besten ist, die Interessenten drucken die Teilnahmeerklärung aus, die sich im Internetauftritt des Landratsamtes Neu-Ulm unter der Rubrik „Formulare“ (Überschrift: Zensus) findet, und senden das ausgefüllte Formular dann per Post an folgende Adresse: Landratsamt Neu-Ulm, Zensus-Erhebungsstelle, Kantstraße 8, 89231 Neu-Ulm. Wenn man auf der Homepage im Suchfeld das Stichwort „Zensus“ eingibt, erscheinen weitere Informationen zum Zensus 2011, die zum Teil mit der Teilnahmeerklärung verlinkt sind.

 Frage: Wie kann man Sie allgemein erreichen?

Birzele: In der Kantstraße befinden sich unsere Büros gegenüber dem Landratsamtshauptgebäude in der Dienststelle St. Michael im 3. Obergeschoss (Eingang Süd, Zimmer 312). Persönlich und telefonisch sind wir montags bis mittwochs und freitags von 7.30 Uhr bis 12.30 Uhr sowie donnerstags von 7.30 Uhr bis 17.30 Uhr erreichbar. Telefon: 0731/7040-277 oder -274; E-Mail: zensus@lra.neu-ulm.de.



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