Ulm News, 22.04.2025 06:30
Fischwilderei
Am Samstagmorgen konnte der Inhaber des Fischereirechts an der Günz eine Person beobachten, die gerade dem Angelsport nachging. Eine Überprüfung des 21-Jährigen ergab, dass er nicht im Besitz eines gültigen Angelscheins ist.
Erfolgreich war er bei seinem Angelversuch offensichtlich nicht. Den 21-Jährigen erwartet jetzt ein Strafverfahren wegen Fischwilderei. Die benutzte Angel wurde sichergestellt. (PI Günzburg)




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