Ulm News, 25.04.2025 14:00
Ulmer Bürger können beim Lärmaktionsplan mitreden
Die Stadt Ulm beteiligt die Bürgerschaft am Lärmaktionsplan. Er liegt bis Ende Mai im Bauamt aus, am 19. Mai gibt es einen Info-Abend.
Der Lärmaktionsplan der Stadt Ulm liegt vom 28. April bis 25. Mai 2025 beim Bürgerservice Bauen (Münchner Straße 2, 89073 Ulm) sowie online zur Einsicht aus. Digital ist er auf der städtischen Homepage www.ulm.de zu finden:
Leben in Ulm > Umwelt, Energie, Entsorgung > Lärm, Mobilfunk, Luftreinhaltung > Lärm > Lärmschutz.
Während des Auslegungszeitraums können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen per E-Mail an sub2@ulm.de oder schriftlich an folgende Adresse senden:
Stadt Ulm Stadtplanung, Umwelt, Baurecht Münchner Straße 2 89073 Ulm
Die Öffnungszeiten des Bürgerservice Bauen sind:
Montag: 8 -12:30 und 14 -16 Uhr Dienstag: 8 - 12:30 Uhr Mittwoch: 8 -12:30 Uhr Donnerstag 12:30-17 Uhr Freitag 8 - 12:30 Uhr
Am 19. Mai 2025 findet zudem um 19 Uhr im Stadthaus Ulm (Münsterplatz 50, 89073 Ulm) eine öffentliche Info-Veranstaltung mit Fragerunde zum Thema Lärmaktionsplan statt.
Zum Hintergrund:
Die Stadt Ulm ist gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Lärmaktionspläne aufzustellen beziehungsweise zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm - insbesondere Straßenverkehrslärm, zu verhindern - ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.
Daher entwirft die Stadt Ulm derzeit den Lärmaktionsplan. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei ein zentraler Bestandteil.
"Die Stadt Ulm hofft auf eine rege Beteiligung der Bürgerschaft am Planungsprozess", heißt es in der Mitteilung. Das sei "ein wichtiger Beitrag für mehr Lebensqualität in Ulm".
Gemeinsam für mehr Ruhe: Der Lärmaktionsplan der Stadt Ulm liegt vom 28. April bis 25. Mai 2025 beim Bürgerservice Bauen (Münchner Straße 2, 89073 Ulm) sowie online zur Einsicht aus. Digital ist er auf der städtischen Homepage www.ulm.de zu finden:
Leben in Ulm > Umwelt, Energie, Entsorgung > Lärm, Mobilfunk, Luftreinhaltung > Lärm > Lärmschutz.
Während des Auslegungszeitraums können Bürgerinnen und Bürger Stellungnahmen per E-Mail an sub2@ulm.de oder schriftlich an folgende Adresse senden:
Stadt Ulm Stadtplanung, Umwelt, Baurecht Münchner Straße 2 89073 Ulm
Die Öffnungszeiten des Bürgerservice Bauen sind:
Montag: 8 -12:30 und 14 -16 Uhr Dienstag: 8 - 12:30 Uhr Mittwoch: 8 -12:30 Uhr Donnerstag 12:30-17 Uhr Freitag 8 - 12:30 Uhr
Informationsveranstaltung: Am 19. Mai 2025 findet zudem um 19 Uhr im Stadthaus Ulm (Münsterplatz 50, 89073 Ulm) eine Infor-mationsveranstaltung mit Fragerunde zum Thema Lärmaktionsplan statt. Der Eintritt ist frei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Zum Hintergrund:
Die Stadt Ulm ist gesetzlich verpflichtet, in regelmäßigen Abständen Lärmaktionspläne aufzustellen bezie-hungsweise zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Ziel ist es, schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm - insbesondere Straßenverkehrslärm, zu verhindern - ihnen vorzubeugen oder sie zu min-dern.
Daher entwirft die Stadt Ulm derzeit den Lärmaktionsplan. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist dabei ein zentraler Bestandteil.
Die Stadt Ulm hofft auf eine rege Beteiligung der Bürgerschaft am Planungsprozess. Sie ist ein wichtiger Beitrag für mehr Lebensqualität in Ulm.






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