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Ulm News, 13.11.2010 10:06

13. November 2010 von Ralf Grimminger
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Staatsanwaltschaft beantragt Strafe von 90 Tagessätzen gegen Ulms Baubürgermeister Alexander Wetzig


Die Staatsanwaltschaft Ulm hat im Verfahren gegen den Ulmer Baubürgermeister Alexander Wetzig eine Straße von 90 Tagessätzen beantragt. Wetzig hatte 500 000 Euro des Architekten und Freundes Braunfels auf seinem Konto "geparkt".  Gegen den 60-jährigen Braunfels wurde wegen Vereiteln der Zwangsvollstreckung beim Amtsgericht - Strafrichter - Ulm der Erlass eines Strafbefehls beantragt. Er kommt nicht billig davon: Braunfels solle eine Strafe im sechsstelligen Bereich zahlen. Der Architekt soll bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt haben.  

Aufgrund der Ermittlungen geht die Anklagebehörde davon aus, dass der Architekt im Februar 2009 200 000 €uro in bar abhob und einen weiteren Betrag in Höhe von 500 000 €uro von einem seiner Konten auf ein Privatkonto des städtischen Mitarbeiters überweisen ließ, um diese Gelder dem zwangsweisen Zugriff des Finanzamts München zu entziehen.
In Kenntnis dieser Umstände habe der städtische Mitarbeiter sein Konto zur Verfügung gestellt und erst im November desselben Jahres das ihm überlassene Geld auf Geheiß des Architekten wieder zurücktransferiert. Entgegen des ersten Verdachts stand diese Überweisung in keinem Zusammenhang mit den Dienstgeschäften des städtischen Mitarbeiters. Jedoch wertet die Staatsanwaltschaft dessen Tun als strafbare Beihilfehandlung zum Vereiteln der Zwangsvollstreckung. Gegen den Ulmer Baubürgermeister Alexander Wetzig beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen, in etwa 10 000 Euro.
Die Tagessätze werden nach dem monatlichen Gehalt festgelegt. Gegen den Architekten Braunfels wurde eine 8-monatige Bewährungsstrafe beantragt, welche von einer Geldauflage im unteren sechsstelligen Bereich flankiert wird. Das Amtsgericht Ulm hat den Strafbefehl antragsgemäß erlassen. Nach den der Staatsanwaltschaft vorliegenden Informationen hat einer der beiden Beschuldigten bereits Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt.



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