Ulm News, 04.06.2019 18:07
Kein Nuxit: Innenministerium gegen Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm - Joachim Herrmann: Es fehlen hinreichend konkrete Konzepte
Das Innenministerium lehnt den Antrag der Großen Kreisstadt Neu-Ulm vom März 2018 auf Erklärung der Kreisfreiheit ab. Das hat heute Bayerns Innenminister Joachim Herrmann dem Ministerrat berichtet. Ebenfalls gegen eine Erklärung der Kreisfreiheit haben sich die IHK Schwaben sowie die Kreistagsfraktionen der CSU, der Freien Wähler, der SPD und der Grünen ausgesprochen. Die Loslösung vom Landkreis Neu-Ulm hat der Neu-Ulmer Oberbürgermeister Gerold Noerenberg (CSU) forciert. Thorsten Freudenberger, Landrat des Landkreis Neu-Ulm, äußerte sich "erleichtert und froh".
Im Rahmen der Gesamtabwägung hat die Prüfung ergeben, dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls gegen eine Auskreisung sprechen. Joachim Herrmann sieht die Voraussetzungen für den Antrag als nicht gegeben an: „Es fehlen hinreichend konkrete Konzepte, durch wen und wie die kommunalen Aufgaben im Falle einer Auskreisung künftig erledigt werden sollen. Auch sind die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Stadt und Landkreis Neu-Ulm nach wie vor ungeklärt."
Erforderlich wäre vor allem eine Vereinbarung über die drei hochdefizitären Krankenhäuser. Damit seien keine belastbaren Aussagen über die finanziellen Auswirkungen einer Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm möglich, so Hermann in einer Presserklärung des bayerischen Innenministeriums. Zu befürchten wäre aber eine deutliche Anhebung der Kreisumlage zulasten der kreisangehörigen Gemeinden.
Auch der Landkreis Neu-Ulm spricht sich gegen eine Kreisfreiheit der Stadt Neu-Ulm aus. Er begründet dies mit der wechselseitigen Verflechtung zwischen Stadt und Landkreis Neu-Ulm, der maßgeblich für die positive Entwicklung des Landkreises gewesen sei.
Darüber hinaus werde die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Landkreises im Falle einer Auskreisung erheblich gemindert, da die Stadt wesentlich zur Finanzkraft des Landkreises beitrage. Auch sei kein Nutzen für die Bürgerinnen und Bürger erkennbar. Es sei keine Effizienzsteigerung bei der Aufgabenerfüllung zu erwarten. Stattdessen würden vermeidbare Parallelstrukturen geschaffen.
Ebenfalls gegen eine Erklärung der Kreisfreiheit haben sich die IHK Schwaben sowie die Kreistagsfraktionen der CSU, der Freien Wähler, der SPD und der Grünen ausgesprochen.
Die Große Kreisstadt Neu-Ulm begründete ihren Antrag damit, dass sie mit ihren rund 63.000 Einwohnern die gesetzliche Mindesteinwohnerzahl für eine kreisfreie Stadt überschreite und in ihrer zentralörtlichen Bedeutung gemeinsam mit der Stadt Ulm, ihrer Verwaltungs- und Steuerkraft und ihrer Schul- und Krankenhausinfrastruktur mit kreisfreien Gemeinden vergleichbar sei. Im Ergebnis führte die Prüfung durch das Innenministerium jedoch unter Rücksichtnahme auf die Leistungsfähigkeit des Landkreises und der verbleibenden kreisangehörigen Gemeinden dazu, dass dem Antrag nicht stattzugeben ist. Die Staatsregierung werde aber insgesamt im Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden prüfen, ob die Zuständigkeiten der Großen Kreisstädte in Bayern noch weiter gestärkt werden können.
Landrat Freudenberger: erleichtert und froh
„Erleichtert und froh“ reagierte Neu-Ulms Landrat Thorsten Freudenberger auf den Beschluss des Bayerischen Innenministeriums, dass der Landkreis Neu-Ulm in seiner heutigen Form bestehen bleibt: „Wir freuen uns, dass wir unsere Große Kreisstadt Neu-Ulm behalten und unsere Zukunft gemeinsam gestalten können“. Die Entscheidung beende eine Phase der Lähmung und Blockade, da fast zwei Jahre offen war, wie es mit Stadt und Landkreis weitergeht. Triumphgehabe sei fehl am Platz – vielmehr hat der Landkreis Neu-Ulm stets betont, dass es am Ende des Entscheidungsprozesses keine „Sieger“ und „Verlierer“ geben dürfe. Vielmehr gelte es, aus der Nuxit-Debatte das Positive zu ziehen. Sie darf und soll nicht umsonst gewesen sein.
Statt eines einfachen „Weiter so!“ wünscht sich der Landrat einen konstruktiven Austausch darüber, wie den Ansprüchen der Stadt auf mehr Eigenständigkeit, z. B. im Öffentlichen Personennahverkehr, nachzukommen ist. Zudem lohne es, über die Aufgaben- und Rollenverteilung zwischen dem Landkreis, seiner Großen Kreisstadt und den kreisangehörigen Kommunen neu nachzudenken. Klare, innovative und solidarische Strukturen sollen in den Bereichen Bildung, Soziales, Digitalisierung und Gesundheitsversorgung geschaffen werden.
Die heutige Entscheidung sowie das 50-jährige Bestehen des Landkreises Neu-Ulm, das im Jahr 2022 gefeiert werden kann, sei Anlass und Zielpunkt, um ein neues Kapitel in der Geschichte des Landkreises aufzuschlagen. „Gemeinsam stark zu sein heißt, dem Landkreis eine neue, moderne und menschliche Identität zu geben, ihn bekannter und für die Menschen erlebbarer zu machen“, so Landrat Freudenberger. Großer Dank gebührt all denen, die sich partei- und fraktionsübergreifend für den Landkreis engagiert haben sowie den rund 10 500 Unterzeichnerinnen und Unterzeichnern der Petition für den Erhalt des Landkreises Neu-Ulm!
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