Ulm News, 19.04.2013 12:36
Landkreis Neu-Ulm führt ILL-Kennzeichen wieder ein


Beschreibung: Über den (www.landkreis.neu-ulm.de) kann man ab Montag, 22. April, sein Kfz-Wunschkennzeichen mit dem Ortskürzel ILL reservieren. Internetauftritt des Landkreises Neu-Ulm Foto: Jürgen Bigelmayr (Landratsamt Neu-Ulm)

Nachdem sich der Kreistag bei seiner heutigen Sitzung mit knapper Mehrheit dafür ausgesprochen hat, hat Landrat Erich Josef Geßner entschieden, das Kfz-Kennzeichen mit den Anfangsbuchstaben „ILL“ (für Illertissen) im Landkreis Neu-Ulm wieder einzuführen. Ab Montag, 22. April 2013, wird es nun möglich sein, über den Internetauftritt des Landkreises (www.landkreis.neu-ulm.de) ein entsprechendes Wunschkennzeichen zu reservieren.
Ausgegeben werden können die Altkennzeichen jedoch erst ab 10. Juli 2013. An diesem Tag wird die geänderte Regelung voraussichtlich im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt damit offiziell in Kraft. Im Landratsamt gibt es Überlegungen, am Samstag, 13. Juli 2013, die Außenstelle in Illertissen für Umkennzeichnungen zu öffnen. Auf der Homepage des Landkreises werden die ILL-Kennzeichen am kommenden Montag um 7.30 Uhr für die Online-Reservierungen freigeschaltet. Dauer von entsprechenden Bestellungen via Internet hinaus bis einschließlich 30. September 2013 gültig. Möglich sind Reservierungen ab nächster Woche auch unter der Telefonnummer 0731/7040-550 (während der allgemeinen Geschäftszeiten) oder wenn der Interessent persönlich bei der Zulassungsstelle in Neu-Ulm oder in der Außenstelle in Illertissen vorspricht. „Wir bitten jedoch, vorrangig von der Online-Reservierung Gebrauch zu machen“, appelliert Roland Flitsch, der Leiter der Kfz-Zulassungsstelle des Die Reservierungen Öffnungszeiten: Mo - Mi und Fr 7.30 - 12.30 Uhr und Do 7.30 - 17.30 Uhr und nach Vereinbarung Landratsamtes Neu-Ulm. Nach seinen Angaben sind derzeit rund 900 ILL-Kürzel für Fahrzeuge vergeben. „Diese Kennzeichen wurden noch vor der Gebietsreform 1972 zugeteilt“, erläutert Flitsch. Alle anderen ILL-Kennzeichen zufolge „weitgehend ohne Einschränkung“ vergeben werden. Zu berücksichtigen sei jedoch, dass die Kennzeichen maximal aus acht Zeichen (Buchstaben und Zahlen) bestehen dürfen. können dem zuständigen Reservierungseinschränkungen bestehen für Kennzeichen mit einem Buchstaben und einer Zahl (zum Beispiel: ILL-A 2) sowie „Einser“- Kennzeichen (zum Beispiel: ILL-AK 1). Diese können nur im Rahmen der Umkennzeichnung oder Zulassung ab dem 10. Juli 2013 bedarfsgerecht zugeteilt werden. Wie bereits bisher bei NU werden nun auch bei ILL keine Kennzeichen mit Zahlen-/Buchstaben- kombinationen ausgegeben, die als Nazisymbolik gedeutet werden können. Wer ein so genanntes Zusatzgebühr in Höhe von 10,20 Euro und gegebenenfalls eine Reservierungsgebühr in Höhe von 2,60 Euro zu bezahlen hat. Die Grundgebühr für die Umkennzeichnung beträgt 27,40 Euro. Im Regelfall werden die Reservierung und Umkennzeichnung also insgesamt 40,20 Euro kosten. Illertisser Wunschkennzeichen, Altkennzeichen




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